Die Steuern beim Firmenverkauf — der Verkauf eines Unternehmens ist ein bedeutender Schritt und oft das Ergebnis jahrelanger harter Arbeit. Doch neben der Frage nach dem Verkaufspreis ist ein weiterer Aspekt entscheidend: die steuerliche Belastung. Wer den Firmenverkauf nicht strategisch plant, kann hohe Steuern zahlen und potenziell viel Geld verschenken.
Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten steuerlichen Aspekte und gibt wertvolle Hinweise, wie Unternehmer ihren Firmenverkauf steuerlich optimieren können.
Welche Steuern fallen beim Firmenverkauf an?
Beim Verkauf eines Unternehmens können verschiedene Steuerarten relevant werden:
- Einkommensteuer: Gewinne aus dem Verkauf sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig.
- Gewerbesteuer: Je nach Transaktionsform können Gewerbesteuern anfallen.
- Körperschaftsteuer: Bei Kapitalgesellschaften muss der Gewinn versteuert werden.
- Schenkungs- oder Erbschaftsteuer: Falls das Unternehmen an eine nachfolgende Generation übertragen wird.
Je nach Rechtsform des Unternehmens und Transaktionsmodell kann sich die Steuerlast erheblich unterscheiden.
Share Deal oder Asset Deal: Welche Auswirkungen hat die Wahl auf die Steuern beim Firmenverkauf?
Beim Firmenverkauf gibt es zwei grundlegende Strukturen:
Share Deal (Verkauf von Gesellschaftsanteilen)
- Der Verkäufer veräußert seine Anteile an einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH).
- Vorteil: Gewinne aus dem Verkauf können steuerlich begünstigt sein (Teileinkünfteverfahren: nur 60% steuerpflichtig).
- Nachteil: Keine Abschreibungsmöglichkeiten für den Käufer.
Asset Deal (Verkauf einzelner Wirtschaftsgüter)
- Der Käufer erwirbt nicht die Gesellschaftsanteile, sondern einzelne Vermögenswerte.
- Vorteil: Der Käufer kann die erworbenen Wirtschaftsgüter steuerlich abschreiben.
- Nachteil: Höhere Steuerlast für den Verkäufer, da oft Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer anfallen.
Steuerliche Optimierung: Wie Unternehmer Steuern beim Firmenverkauf sparen können
Nutzung des Altersfreibetrags
Unternehmer, die das 55. Lebensjahr vollendet haben oder berufsunfähig sind, können einen Altersfreibetrag von bis zu 45.000 Euro auf den Veräußerungsgewinn in Anspruch nehmen. Dieser reduziert die Steuerlast erheblich.
Anwendung der Fünftelregelung
Um eine progressive Besteuerung zu vermeiden, kann der Gewinn aus dem Unternehmensverkauf auf fünf Jahre verteilt werden. Dies kann den individuellen Steuersatz senken.
Verkauf über eine Holding
Eine Holding-Struktur kann die Steuerbelastung reduzieren. Wird ein Unternehmen von einer Kapitalgesellschaft gehalten, fällt auf den Veräußerungsgewinn lediglich eine Besteuerung von 1,5% bis 5% an. Erfahren Sie hier von Haufe mehr zur Holding-Struktur bei Unternehmensverkäufen
Gezielte Unternehmensbewertung
Eine optimierte Unternehmensbewertung kann helfen, Steuern zu sparen. Dabei sollten nicht nur Ertragswertverfahren genutzt werden, sondern auch steuerliche Effekte berücksichtigt werden.
Steuerliche Risiken beim Unternehmensverkauf
Steuerliche Due Diligence durch den Käufer
Käufer prüfen Unternehmen oft auf steuerliche Risiken, z. B. unerkannte Steuerverpflichtungen oder unzureichende Rücklagen.
Risiken bei Betriebsaufspaltungen
Wenn Immobilien oder Vermögenswerte getrennt vom operativen Geschäft geführt werden, können steuerliche Nachteile entstehen. Vor dem Verkauf sollte geprüft werden, ob eine steuerneutrale Umstrukturierung möglich ist. Siehe hierzu den Artikel von Rose und Partner
Wann sollte ein Steuerberater zum Thema Steuern beim Firmenverkauf hinzugezogen werden?
Ein Steuerberater sollte frühzeitig in den Verkaufsprozess eingebunden werden, um steuerliche Fallstricke zu vermeiden und die beste Strategie zu entwickeln. Empfehlenswerte Zeitpunkte sind:
- Frühphase der Verkaufsüberlegung: Um die steuerlichen Auswirkungen verschiedener Verkaufsoptionen zu prüfen.
- Vor der Unternehmensbewertung bzw dem Indikativen Angebot: Steuerliche Aspekte beeinflussen den Unternehmenswert erheblich.
- Bei der Strukturierung des Verkaufs (Share Deal vs. Asset Deal): Der Steuerberater kann Vor- und Nachteile jeder Option aufzeigen.
- Während der Vertragsverhandlungen: Steuerliche Klauseln im Kaufvertrag sollten professionell geprüft werden.
- Nach dem Verkauf: Zur korrekten Steuerdeklaration und Nutzung möglicher Vergünstigungen.
Beispiel: Steuern beim Firmenverkauf berechnen
Ein Unternehmer verkauft seine GmbH-Anteile für 1.000.000 Euro. Er hatte die Anteile ursprünglich für 100.000 Euro erworben.
- Veräußerungsgewinn: 1.000.000 – 100.000 = 900.000 Euro
- Steuerlast nach Teileinkünfteverfahren (60% steuerpflichtig): 540.000 Euro
- Bei einem Spitzensteuersatz von 42% ergibt sich eine Steuerbelastung von ca. 227.000 Euro.
Wäre der Verkauf über eine Holding erfolgt, wäre die Steuerlast deutlich niedriger (ca. 13.500 – 45.000 Euro).
Fazit: Steuern beim Firmenverkauf strategisch optimieren
Der Firmenverkauf ist ein komplexer Prozess, bei dem die steuerliche Gestaltung eine zentrale Rolle spielt. Unternehmer sollten sich frühzeitig mit Steuerexperten austauschen, um die bestmögliche Strategie zu entwickeln.
- Rechtsform und Transaktionsstruktur beeinflussen die Steuerlast erheblich.
- Die richtige Wahl zwischen Share Deal und Asset Deal kann erhebliche Steuerersparnisse bringen.
- Mit Holding-Strukturen, Altersfreibeträgen und steuerlicher Planung lassen sich Steuern minimieren.
Ein frühzeitiges Steuerkonzept kann dazu beitragen, den Verkaufserlös zu maximieren und unerwartete Steuerbelastungen zu vermeiden.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Die steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen beim Firmenverkauf sind komplex und können individuell unterschiedlich sein. Unternehmer sollten sich vor einer Entscheidung stets von einem qualifizierten Steuerberater oder Rechtsanwalt beraten lassen, um ihre spezifische Situation korrekt zu bewerten und die optimale Strategie zu entwickeln.
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